Verkehrssicherungspflicht in Küchen oder Grillbetrieben
Quelle: TCR
Brandgefahr
Jedem Betreiber eines Küchen oder Grillbetriebes ist bekannt, dass bei der Benutzung der Koch -, Gar und / oder Grilleinrichtungen Abdämpfe entstehen. Sie bestehen im Wesentlichen aus Dampf und Fett. Um diese Abdämpfe aufzufangen und als Abluft abzuführen werden Dunstabzugsanlagen installiert. Bei intensivem Betrieb und nicht ordnungsgemäßer Wartung lagen sich in den Abzügen erhebliche Fettmengen ab, die dann durch Selbstentzündung oder durch Flammenüberschlag vom Herd in Brand geraten können.
Verkehrsicherungspflicht
Es gehört daher zu den Verkehrssicherungspflichten des Betreibers, diesen Brandgefahren durch regelmäßiges Kontrollieren und Reinigen der Abzugsanlage durch Fachfirmen zu begegnen. Die diesbezügliche Reinigung von gewerblich genutzten Dunstabzuganlagen ist geregelt durch: VDI 2052, K, Lebensmittelhygieneverordnung, Sicherheitsregeln f?hen ZH 1/37 sowie ASI 9.14/2000?
Ein Betreiber eines Küchen- und / oder Grillbetriebes (Veranlasser der damit verbundenen Brandgefahr ) muss anhand einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der Reinigungsfachfirma nachweisen können, dass er die ihm obliegenden Verkehrssicherungspflichten eingehalten hat.
Feuerversicherung, Gebäudeversicherung
Bei Nichteinhaltung der Brandverhütungsvorsorge ( unterlassene Reinigung und Wartung ) läuft der Betreiber Gefahr, dass im Falle eines Brandes die Versicherungsgesellschaft eine Entschädigung verweigert.
Lassen Sie es nicht so weit kommen !!!
Gerne erarbeiten wir mit Ihnen einen regelmigen Wartungs-
und Reinigungsturnus und erstellen ein diesbezgliches kostenloses Angebot.