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Gelesen in IKZ Haustechnik Oktober
2004
Betreiber sollen Wartung
veranlassen
Für raumlufttechnische anlagen plant der Berliner Senat eine Verordnung, nach
der bei unzureichender Einhaltung der Hygienevorschriften der Betreiber mit
einem Bußgeld (bis zu 50.000,- EUR) belegt werden kann. Bislang seien Verstöße
nicht geahndet worden. Damit wird dem Thema Wartung, Instandhaltung und
Reinigung von RLT - Anlagen ein hoher Stellenwert eingeräumt.
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