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Luftdichtigkeitsprüfung an Wohngebbäuden nach DIN 4108-7 sowie EnEV § 5

Luftlecks sind schwerer Mangel

Mit Messungen lassen sich Undichtheiten im Haus aufspüren. Und so teure Bauschäden vermeiden.

Seit Inkrafttreten der Energieeinsparverordnung (EnEV) im Februar 2002 ist luftdichtes Bauen Pflicht. „Die Anforderungen sind einzuhalten. Geschieht das nicht, handelt es sich um einen Baumangel, und der Bauherr kann Gewährleistungsansprüche geltend machen“

Eine gut gedämmte Gebäudehülle verliert schnell ihre Funktion, wenn Undichtigkeiten erwärmte Raumluft ins Freie entweichen lassen. Zudem können Leckagen schwere Bauschäden verursachen, wenn Raumfeuchtigkeit in die Wände und die Dachkonstruktion gelangt.

Die gängigste Methode zum Aufspüren von Lecks in der Gebäudehülle ist der Blower Door Test. Nach dem Abdichten aller Öffnungen wird mit einem Gebläse ein Druckunterschied zwischen innen und außen erzeugt. Danach kann bestimmt werden, wie viel Luft der Ventilator bewegen muss, um den Unterschied konstant zu halten.

 Die Messungen bei Neubauten können durchgeführt werden im Zustand der Entstehung nach Fertigstellung der luftdichten Ebene (B-Prüfverfahren) sowie im Nutzungszustand (A-Prüfung). 

Bei bestehenden Immobilien empfiehlt sich eine Dichtigkeitsprüfung im Rahmen von umfassenden Sanierungen. „Denn Wärmedämmung funktioniert nicht ohne Luftdichtheit.

Blower Door Messungen werden von uns seit dem Jahr 2000 durchgeführt

Um eine hohe Qualität zu gewährleisten nehmen ständig an Weiterbildungmaßnahmen unseres Fachverbandes teil.  

 

 

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