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Mit Messungen lassen sich Undichtheiten
im Haus aufspüren. Und so teure
Bauschäden vermeiden.
Seit Inkrafttreten der
Energieeinsparverordnung (EnEV) im
Februar 2002 ist luftdichtes Bauen
Pflicht. „Die Anforderungen sind
einzuhalten. Geschieht das nicht,
handelt es sich um einen Baumangel, und
der Bauherr kann
Gewährleistungsansprüche geltend machen“
Eine gut gedämmte Gebäudehülle verliert
schnell ihre Funktion, wenn
Undichtigkeiten erwärmte Raumluft ins
Freie entweichen lassen. Zudem können
Leckagen schwere Bauschäden verursachen,
wenn Raumfeuchtigkeit in die Wände und
die Dachkonstruktion gelangt.
Die gängigste Methode zum Aufspüren von
Lecks in der Gebäudehülle ist der
Blower Door Test.
Nach dem Abdichten aller Öffnungen wird
mit einem Gebläse ein Druckunterschied
zwischen innen und außen erzeugt. Danach
kann bestimmt werden, wie viel Luft der
Ventilator bewegen muss, um den
Unterschied konstant zu halten.
Die
Messungen bei Neubauten können
durchgeführt werden im Zustand der
Entstehung nach Fertigstellung der
luftdichten Ebene (B-Prüfverfahren)
sowie im Nutzungszustand (A-Prüfung).
Bei bestehenden Immobilien empfiehlt
sich eine Dichtigkeitsprüfung im Rahmen
von umfassenden Sanierungen. „Denn
Wärmedämmung funktioniert nicht ohne
Luftdichtheit.
Blower Door Messungen werden von uns
seit dem Jahr 2000 durchgeführt
Um
eine hohe Qualität zu gewährleisten
nehmen ständig an Weiterbildungmaßnahmen
unseres Fachverbandes teil.
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